1.1 Mikes Kreativdesign, Michael Berndl erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, und sind auch Vertragsbestandteil
zukünftiger Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden
durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,
die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social-Media-Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus
beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos
entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen,
rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde.
Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann
die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkshöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund
des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen , die keine Werkshöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später
Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser
Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werk Höhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu
lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von
Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der
Agentur ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein: Domainregistrierung und Webhosting (eigener Host oder Drittanbieter) Neuerstellung einer Website Überarbeitung einer bestehenden Website Website-Analyse Optimierung einer Website für Suchmaschinen Suchmaschineneintragung
Laufende Wartung der Website Hard- und Softwaresupport EDV-Schulung Designen von Flyern, Broschüren, Visitenkarten, Folder usw.
4.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefing Protokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen
des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.3 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden
freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.4 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von
Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der
Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.5 Der Kunde ist weitest verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und
garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum
Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Schad- und klaglos;
er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter
zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von Vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren
(„Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation
verfügt.
5.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die
Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden
wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenna)die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von
14 Tagen weiter verzögert wird; b)der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten,
verstößt.c)berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest
14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.Sollte die NIC.at (zentrale Vergabestelle für österreichische Internet-Adressen mit der Endung "at", im nachfolgenden kurz NIC genannt) oder sonstige
betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen sogenannte Domains ändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen
entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem
(jährlichen) Budget von € 500., oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich in Euro und als Netto-Honorar* zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen
Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die
Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung
bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des
Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger
Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiterst verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung
beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiterst ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten
Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die
vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich
geschützt sind - des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der
Agentur
und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht
- ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs. 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im
Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.10.6Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige
Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen;
andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur
Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In
diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit
verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen
zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um
unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das
Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder
eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer
Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu
Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
14.1 Mikes Kreativdesign bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Mikes Kreativdesign erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).
14.2 Mikes Kreativdesign erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von Mikes Kreativdesign angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu
ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).
14.3 Mikes Kreativdesign steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile
entstehen.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
16. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichteten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung von Aufträgen gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer
des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
17. Mitwirkungspflichten
17.1 Die Einhaltung angestrebter Fertigstellungs- bzw. Erfüllungstermine ist nur dann möglich, wenn der Kunde zu den von dem Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Informationen, Arbeiten und Unterlagen vollständig bereitstellt und seiner
Mitwirkungsverpflichtung in erforderlichem Ausmaß nachkommt. Der Kunde hat einen Ansprechpartner und Projektverantwortlichen zu benennen.
17.2 Zu den vom Kunden zeitgerecht bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden fehlerfrei getippten Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen etc. in digitaler Form. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde
verantwortlich und garantiert dieser, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Im Falle von Ansprüchen Dritter verpflichtet sich der Kunden, den Auftragnehmer Schad- und klaglos zu halten. Dem
Auftragnehmer trifft in Bezug auf die übergebenen Inhalte keine Überprüfungspflicht.
17.3 Verzögerungen durch Verletzungen der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten durch den Kunden gehen zu seinen Lasten. Vereinbarte Fertigstellungs- und Liefertermine verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu
tragen.
17.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten obliegt alleine dem Auftragnehmer.
17.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abschluss der Tätigkeiten den Kunden samt erbrachter Leistung in einer Referenzliste zu benennen und einen diesbezüglichen Link zu schalten. Domainregistrierung und Webhosting Design erstellen und sonstige Leistungen
18. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten
Die von dem Auftragnehmer im Rahmen des Internet- Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann
solche von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung seiner Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über den Auftragnehmer geführten Internet-Adresse nutzen. Die sonstige Nutzung (insbesondere
Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
19. Regelungen zu selbst erstellten Inhalten
19.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine privaten geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben.
19.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von p o r n o g r a p h i s c h e n , extremistischen (insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten verstoßenden
Inhalten nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Dem Kunden ist nicht gestattet Dateien, Multimedia Daten (wie z.B. MP3, Videos, usw.), insbesondere, wenn diese
urheberrechtlich und/oder lizenzrechtlich geschützt sind, öffentlich oder nicht öffentlich zum Upload, Download oder Streaming anzubieten oder anderweitig zugänglich zu machen. Verstößt ein Kunde gegen diese Bedingungen, ist Mikes Kreativdesign
berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weiterhin ist Mikes Kreativdesign berechtigt den hierdurch entstandenen Traffic mit 0,0025 € je angefangenem MB (zuzüglich der geltenden gesetzlichen MWST) zu berechnen.
19.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere Programm-Module wie z.B.
CGI, PHP, Perl, ASP und Java-Module, die nicht in der Programmbibliothek von dem Auftragnehmer bereitgestellt werden. Mikes Kreativdesign behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene
Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. Vorbehaltlich Schadensansprüche Dritter, ist Mikes Kreativdesign berechtigt den hierdurch entstandenen
Arbeitsaufwand den Mikes Kreativdesign durch die Beseitigung bzw. durch die Fehlerermittlung und Fehlerbehebung entstanden ist, dem Kunden mit einen Technikerstundesatz von 100,00 € (zuzüglich der geltenden gesetzlichen MWST) in Rechnung zu stellen.
19.4 Der Kunde ist für die von Ihm selbst eingesetzte Software eigenverantwortlich, auch wenn es sich hierbei um Software von Drittanbietern handelt. Der Kunde verpflichtet sich bei bekannten Sicherheitsmängeln diese umgehend zu beseitigen und die
entsprechenden Sicherheitspatches einzuspielen. Insbesondere bei einer Abmahnung des Internetdienstes „Google“ (vorwiegend wegen schadhafter Software im Webseiten Content) muss der Kunde nötige Schritte einleiten, um seinen Webspace-Inhalt wieder
ohne Beanstandung durch Google weiterzuführen. Falls Google eine zweite Abmahnung über denselben Content erstellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den betroffenen Webspace sofort ohne Rücksprache mit dem Kunden zu sperren. Es gilt hier kein
besonderes Kündigungsrecht, der Vertrag ist aufrecht und die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben bestehen.
19.5 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
20. Domainregistrierung, Änderung, Wechsel und Kündigung von Domains
20.1 Der Auftragnehmer erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die NIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne das
Mikes Kreativdesign hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
20.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "at"- Domain.
20.3 Bei der Beantragung und/oder Pflege von Internet-Domainnamen wird Mikes Kreativdesign im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC (Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen
Organisationen wird ausschließlich der dann eingetragene Inhaber der Domain berechtigt und verpflichtet. Der Kunde erkennt daher die Vergabebestimmungen des jeweiligen NIC an und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Die Daten zur Registrierung einer
Domain werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an den zuständigen NIC weitergeleitet. Mikes Kreativdesign hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Mikes Kreativdesign übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden
beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden beruhen,
stellt der Kunde Mikes Kreativdesign frei. Mikes Kreativdesign bestätigt dem Kunden die Domainregistrierung per Email. Der Kunde verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Registrierung binnen Wochenfrist zu überprüfen. Von einer tatsächlichen Zuteilung des
Domainnamens kann der Kunde erst dann ausgehen, wenn der Domainname im offiziellen Register der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) geführt ist und der Domainname auf eine IP Adresse des Servers geroutet ist.
20.4 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird Mikes Kreativdesign eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl
verfügbar sein, wird Mikes Kreativdesign weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
20.5 Mikes Kreativdesign betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der NIC (siehe www.nic.at
in Österreich). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Mikes Kreativdesign und der Kunde bereit, ihr
Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
20.6 Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der NIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.internic.de) für ihn
selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
20.7 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Mikes Kreativdesign berechtigt, diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. Mikes Kreativdesign kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten
ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. Ein wichtiger Grund für Mikes Kreativdesign liegt insbesondere vor, wenn ein Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Kommt der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des Rechnungsbetrages in Verzug, kann Mikes Kreativdesign das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 20.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel
des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. 20.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum
Beispiel .com, .net, info, .org, .biz, .at, .ch usw.), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
20.10 Sollte Mikes Kreativdesign vom Inhaber der Domain schriftlich aufgefordert werden, diese im Rahmen eines Providerwechsels oder einer Schließung freizugeben, so wird Mikes Kreativdesign dies ohne weitere Abstimmung mit dem Kunden in die Wege
leiten, sofern eine eindeutige Erklärung mit Unterschrift des Inhabers der Domain Mikes Kreativdesign vorliegt. Wird Mikes Kreativdesign vom Kunden mit der Übernahme der Betreuung einer Domain beauftragt (Providerwechsel oder
Konnektivitätskoordination - KK), so gilt folgendes: Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Konnektivitätskoordination eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Mikes Kreativdesign wird daher in angemessenem
Umfang versuchen, den KK Antrag erfolgreich durchzuführen. Mikes Kreativdesign kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Übernahme der Domain übernehmen.
20.11 Mikes Kreativdesign rechnet die Domains mit dem Kunden grundsätzlich jährlich, bzw. mit der Standardlaufzeit ab (z.B. at, .de jährlich) ab.
20.12 Abgelehnt KK-Anträge die z.B. der derzeitige Provider mit einem »NACK« ablehnt, werden mit einer Bearbeitungsgebühr, die dem Mindestregistrierungszeitraum (bei .de Domains z.B. 1 Jahr und bei .at, .tv .ag usw. 2 Jahre) entspricht, berechnet.
20.13 Eine erfolgreich umkonnektierte Domain wird im Verhältnis zwischen Mikes Kreativdesign und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt und berechnet.
20.14 Für Kunden, die Ihre Domains eigenverantwortlich verwalten gilt: Eine Nutzung des Domainservice ist nur für Domains gestattet die auch mit bei Mikes Kreativdesign geordert wurden. Jegliche Nutzung des Domainservice von anderweitig georderten
Domains wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist Mikes Kreativdesign berechtigt die unberechtigten DNS Einträge umgehend zu entfernen und je unberechtigtem Eintrag eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EURO (zuzüglich der
geltenden gesetzlichen MWST) zu erheben
20.15 Interne Domainverlegungen zwischen unterschiedlichen Accounts werden mit einer Bearbeitungspauschale von 25,00 € (zuzüglich der geltenden gesetzlichen MWST) je Domain berechnet.
20.16 Dem Kunden ist nicht gestattet über die durch Mikes Kreativdesign zur Verfügung gestellten Server- bzw. Webdomains Angebote jeglicher Art zu veröffentlichen oder zu betreiben.
21. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen.
21.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Mikes Kreativdesign Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Mikes
Kreativdesign findet nicht statt.
21.2 Mikes Kreativdesign überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.
21.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konvertierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall,
dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält Mikes Kreativdesign sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
21.4 Sollte Mikes Kreativdesign aus beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Mikes Kreativdesign leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Mikes Kreativdesign zu treffen
hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Mikes Kreativdesign von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
21.5 Registrants' Benefits and Responsibilities - http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/benefits Site for Registrant education - http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/educational
22. Datensicherheit, Online-Übertragungen
22.1 Soweit Daten an Mikes Kreativdesign bzw. deren Servern - gleich in welcher Form übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf
den Server von Mikes Kreativdesign übertragen.
22.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von Mikes Kreativdesign. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und liegen
außerhalb der Verantwortung der Mikes Kreativdesign und stellen daher keinen Mangel dar.
22.3 Der Kunde verpflichtet sich, von Mikes Kreativdesign zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Mikes Kreativdesign unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten
das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Mikes Kreativdesign nutzen, haftet der Kunde gegenüber Mikes Kreativdesign auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
23. Empfang und Versand von E-Mails
23.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mikes Kreativdesign und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versendet.
23.2 Sollte Mikes Kreativdesign bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die Mikes Kreativdesign vor, den Service
vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte Mikes Kreativdesign aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist
der Kunde dennoch gegenüber Mikes Kreativdesign leistungspflichtig.
23.3 Mikes Kreativdesign ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für Emails) eingegangene E-Mails zu löschen:a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurdenb) nachdem sie gemäß Kundenanweisung weitergeleitet wurden c) nachdem sie 40 Tage
gespeichert wurden.
23.4 Senden von Massenmails (Spam). Der Kunde verpflichtet sich die Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten, (Spam) zu unterlassen. Folgende, oft mit Spam verbundene Aktivitäten sind somit untersagt: Sammeln von Massen an E-
Mail-Adressen über Software oder Internet robots. Massenversand von E-Mails. Versenden von E-Mails ohne persönliche Anrede oder ohne Bezug. Unaufgefordertes Versenden von Werbe-E-Mails. Eintragung von Webseiten, Eintragung von E-Mail- Adressen,
Übermittlung von E-Mails, Übermittlung von SMS und anderen Nachrichten mit falschen oder manipulierten Absende- oder Adressdaten. Weiterleitung von Nachrichten mit manipuliertem Inhalt. Bei Missachtung behält sich Mikes Kreativdesign das Recht vor,
das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren. Vorbehaltlich Schadensansprüche Dritter, ist Mikes Kreativdesign weiterhin berechtigt den hierdurch entstandenen Arbeitsaufwand den Mikes Kreativdesign durch die Ermittlung und Beseitigung entstanden
ist, dem Kunden mit einen Technikerstundensatz von 100,00 € (zuzüglich der geltenden gesetzlichen MWST) in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus wird BLUE ONLINE den Kunden ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Um die seriös arbeitenden
Kunden vor den Auswirkungen von Spam zu schützen, behält sich Mikes Kreativdesign vor, jeden Verstoß sofort zur Anzeige bringen.
24. Verfügbarkeit, Wartung
In der Regel stehen die Internetinhalte (Homepages etc.) 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Mikes Kreativdesign erreicht eine Verfügbarkeit der Server von 50% per Jahr. Mikes Kreativdesign übernimmt demnach keine Gewähr für
die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der Mikes Kreativdesign für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder
sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der 50% Verfügbarkeit sind Störungen außerhalb des Serverbereiches, diese liegen in „dritter Hand“ welche nicht Verträge mit Mikes Kreativdesign haben (z. B. Störung diverser
Internetknoten oder Ausfälle ganzer Segmente oder DNS Server).
25. Technische Einschränkungen bei Internet- Präsenzen
Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP- Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur
notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP- Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden
Bandbreite möglich sind.
26. Webdesign, Flyer, Folder usw.
26.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Gegenstand des Vertrages, die Neuerstellung eines Internetauftritts, die Überarbeitung eines bestehenden Internetauftritts, die kostenlose Website–Analyse, die
Optimierung einer Website für Suchmaschinen, die Suchmaschineneintragung und/oder die laufende Wartung der Website ist.
26.2 Gegenstand eines Vertrages über die Neuerstellung eines Internetauftritts ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website. Die Einstellung der Website in das World Wide Web auf einem eigenen oder fremden Server
sowie die Beschaffung einer Internet-Domain ist nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn der Auftragnehmer damit vom Kunden ausdrücklich beauftragt wurde. Die Bestandteile der zu erstellenden Website werden in einem abzuschließenden und vom
Kunden zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag festgehalten.
26.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website im HTML-Format zu erstellen.
26.4 Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und – soweit
vereinbart – die Einbindung eines E-Mail-Fensters (Konzeptphase).
26.5 Nach Fertigstellung des Konzepts und nach schriftlicher Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Web-Site auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Web-Site
erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Sites
verbinden (Entwurfsphase).
26.6 Nach Fertigstellung der Basisversion und deren schriftlicher Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Web-Site (Herstellungsphase).
26.7 Die Optimierungsdaten werden im abzuschließenden und vom Kunden zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag konkretisiert.
26.8 Bilder, Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit den im Webdesign Vertrag spezifizierten Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die in die Website einzubindenden Texte und die Bilddateien
(Fotos, Grafiken, Logos etc.) zur Verfügung. Form, Qualität und Dateiformat werden in dem abzuschließenden und vom Kunden zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag näher spezifiziert.
26.9 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die Titel (title) der einzelnen Web-Seiten, einige Schlüsselworte (Keywords) zu jeder Site und jeweils eine Beschreibung (Deskription) der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung, damit Titels, Keywords und Deskription mittels
Mega-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.
26.10 Der Kunde verpflichtet sich, die zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen.
26.11 Sobald der Auftragnehmer ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, verpflichtet sich der Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freizugeben. Nach Erstellung einer Basisversion der Web-Site durch den Auftragnehmer,
die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch schriftliche Erklärung frei zu geben.
26.12 Der Kunde ist zur Abnahme der Web-Site verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen entspricht.
26.13 Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Web-Site zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Web-Site den vertraglichen
Anforderungen entsprechen.
26.14 Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen auf der Internetadresse, welche im abzuschließenden und vom Kunde zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag festzuhalten ist. Die Entwürfe
und fertigen Arbeiten des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung vom Kunden weder im Original noch im Falle der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
26.15 Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Form. Bis zur gänzlichen Entrichtung des vom Kunden geschuldeten Entgeltes verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei dem Auftragnehmer.
26.16 An geeigneten Stellen werden in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
26.17 Das Entgelt besteht in einer auf dem Angebot des Auftragnehmers basierenden Pauschalvergütung. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß dem Auftrag von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen, wird eine Stundenvergütung
vereinbart. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer getätigt hat, weil der Auftragnehmer nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des
Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden ebenfalls einem zu vereinbarenden Stundensatz vom Kunden vergütet.
Unabhängig von der Vergütungsart ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand dem Auftragnehmer mit einem festzulegenden Stundensatz für HTML-Programmierung und für Datenbankprogrammierung zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
26.18 Ein bestimmter Fertigstellungstermin kann vereinbart werden. Wurde ein solcher vereinbart, ist dieser Termin für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im
Falle einer Pflichtenverletzung durch den Kunden.
26.19 Ist Gegenstand des Auftrages die Überarbeitung eines bestehenden Internetauftrittes, erfolgt diese durch den Auftragnehmer erst nach Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Urhebers dieser Website. Ist ein solcher ausdrücklich nicht vorhanden,
hat der Kunde eine schriftliche Erklärung des Inhalts abzugeben, dass er selbst die Urheberrechte innehat und der Überarbeitung der Website zustimmt sowie im Falle von Ansprüchen von dritter Seite, den Auftragnehmer Schad- und klaglos hält.
26.20 Eine kostenlose Website-Analyse erfolgt nach Vereinbarung in Form einer schriftlichen Zusammenfassung der Analyse durch den Auftragnehmer oder in einem persönlichen Gespräch zwischen Auftragnehmer und Kunden.
26.21 Der Webauftritt wird für fünf Suchbegriffe, die gemeinsam mit dem Kunden erarbeitet werden, optimiert.
26.22 Bei manuellen Eintragungen in Suchmaschinen wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und erfolgt sie bei Bedarf nochmals. Die Umsetzung wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten und in Abhängigkeit von der jeweiligen Suchmaschine durchgeführt.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Betreiber der Suchmaschine für den jeweiligen Inhalt verantwortlich ist und der Auftragnehmer nur die Eintragung nach den jeweiligen Vorgaben durchführt. Der Auftragnehmer nimmt daher ausschließlich die
Eintragung vor und leistet keine Gewähr dafür, dass der Kunde mit der Suchmaschine auch gefunden wird.
26.23 Die laufende Wartung der Website wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Eingriffe des Kunden selbst, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen.
26.24 Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner Web-Site verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze oder
Rechtsnormen verstoßen wird.
27. Kündigung
Der Vertrag für Domain, Webserver, Wartung der Webseite wird für die Dauer von 1 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 1 Jahre, sofern der Kunde nicht innerhalb der letzten 2 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt. Der
Unternehmer verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig, d.h. vor Beginn dieser Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.“Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der bereits geleistete Betrag als
bearbeitungskosten nicht mehr zurück verrechnet.
28. Erfüllungsort und Gerichtsstand
28.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
28.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur
berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
28.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils