AGB's

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von

Mikes Kreativdesign, Berndl Michael, Schlag 46, 4264 Grünbach

office@mikes-kreativdesign.at

 

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

 

1.1 Mikes Kreativdesign, Michael Berndl erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, und sind auch Vertragsbestandteil

       zukünftiger Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden

       durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,

       die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Social-Media-Kanäle

 

 

       Die  Agentur  weist  den  Kunden  vor  Auftragserteilung  ausdrücklich  darauf  hin,  dass  die  Anbieter  von  „Social-Media-Kanälen“  (z.B.  Facebook,  im  Folgenden  kurz:  Anbieter)  es  sich  in ihren  Nutzungsbedingungen  vorbehalten,  Werbeanzeigen  und  -auftritte  aus

       beliebigen  Grund  abzulehnen  oder  zu  entfernen.  Die Anbieter  sind  demnach  nicht  verpflichtet,  Inhalte  und Informationen  an  die  Nutzer  weiterzuleiten.  Es  besteht  daher  das  von  der  Agentur  nicht  kalkulierbare  Risiko,  dass  Werbeanzeigen  und  -auftritte  grundlos

       entfernt  werden.  Im  Fall einer  Beschwerde  eines  anderen  Nutzers  wird  zwar  von  den Anbietern  die  Möglichkeit  einer  Gegendarstellung  eingeräumt,  doch  erfolgt  auch  in  diesem  Fall  eine  sofortige  Entfernung der  Inhalte.  Die  Wiedererlangung  des  ursprünglichen,

       rechtmäßigen  Zustandes  kann  in  diesem  Fall  einige  Zeit  in  Anspruch  nehmen.  Die  Agentur  arbeitet  auf  der  Grundlage  dieser Nutzungsbedingungen  der  Anbieter,  auf  die  sie  keinen  Einfluss  hat,  und  legt  diese  auch  einem  Auftrag  des  Kunden  zu  Grunde.

       Ausdrücklich  anerkennt  der  Kunde  mit  der Auftragserteilung,  dass  diese  Nutzungsbedingungen  die  Rechte  und  Pflichten  eines  allfälligen  Vertragsverhältnisses  (mit-)bestimmen.  Die  Agentur  beabsichtigt,  den  Auftrag  des Kunden  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen

       auszuführen  und  die  Richtlinien  von  „Social  Media  Kanälen“  einzuhalten.  Aufgrund  der  derzeit  gültigen  Nutzungsbedingungen  und  der einfachen  Möglichkeit  jedes  Nutzers,  Rechtsverletzungen  zu  behaupten  und  so  eine  Entfernung  der  Inhalte  zu  erreichen,  kann

       die  Agentur  aber  nicht  dafür  einstehen,  dass  die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

3. Konzept- und Ideenschutz

 

       Hat  der  potentielle  Kunde  die Agentur  vorab  bereits  eingeladen,  ein  Konzept  zu  erstellen,  und  kommt  die Agentur  dieser  Einladung  noch  vor Abschluss  des  Hauptvertrages  nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits  durch  die  Einladung  und  die Annahme  der  Einladung  durch  die Agentur  treten  der  potentielle  Kunde  und  die Agentur  in  ein  Vertragsverhältnis  („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der   potentielle   Kunde   anerkennt,   dass   die   Agentur   bereits   mit   der   Konzepterarbeitung   kostenintensive   Vorleistungen   erbringt,   obwohl   er   selbst   noch   keine Leistungspflichten übernommen hat.

 

3.3 Das  Konzept  untersteht  in  seinen  sprachlichen  und  grafischen  Teilen,  soweit  diese  Werkshöhe  erreichen,  dem  Schutz  des  Urheberrechtsgesetzes.  Eine  Nutzung  und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund

       des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das  Konzept  enthält  darüber  hinaus  werberelevante  Ideen ,  die  keine  Werkshöhe  erreichen  und  damit  nicht  den  Schutz  des  Urheberrechtsgesetzes  genießen.  Diese  Ideen stehen  am Anfang  jedes  Schaffensprozesses  und  können  als  zündender  Funke  alles  später

       Hervorgebrachten  und  somit  als  Ursprung  von  Vermarktungsstrategie  definiert werden.  Daher  sind  jene  Elemente  des  Konzeptes  geschützt,  die  eigenartig  sind  und  der  Vermarktungsstrategie  ihre  charakteristische  Prägung  geben.  Als  Idee  im  Sinne dieser

       Vereinbarung  werden  insbesondere  Werbeschlagwörter,  Werbetexte,  Grafiken  und  Illustrationen,  Werbemittel  usw.  angesehen,  auch  wenn  sie  keine  Werk  Höhe erreichen.

3.5 Der  potentielle  Kunde  verpflichtet  sich,  es  zu  unterlassen,  diese  von  der Agentur  im  Rahmen  des  Konzeptes  präsentierten  kreativen  Werbeideen  außerhalb  des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu

       lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern  der  potentielle  Kunde  der  Meinung  ist,  dass  ihm  von  der Agentur  Ideen  präsentiert  wurden,  auf  die  er  bereits  vor  der  Präsentation  gekommen  ist,  so  hat  er  dies  der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von

       Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im  gegenteiligen  Fall  gehen  die  Vertragsparteien  davon  aus,  dass  die Agentur  dem  potentiellen  Kunden  eine  für  ihn  neue  Idee  präsentiert  hat.  Wird  die  Idee  vom  Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der  potentielle  Kunde  kann  sich  von  seinen  Verpflichtungen  aus  diesem  Punkt  durch  Zahlung  einer  angemessenen  Entschädigung  zuzüglich  20  %  Umsatzsteuer  befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der

       Agentur ein.

 

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

 

4.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:  Domainregistrierung und Webhosting (eigener Host oder Drittanbieter) Neuerstellung einer Website Überarbeitung einer bestehenden Website Website-Analyse Optimierung einer Website für Suchmaschinen Suchmaschineneintragung

       Laufende Wartung der Website Hard- und Softwaresupport EDV-Schulung Designen von Flyern, Broschüren, Visitenkarten, Folder usw.

4.2 Der  Umfang  der  zu  erbringenden  Leistungen  ergibt  sich  aus  der  Leistungsbeschreibung  im  Agenturvertrag  oder  einer  allfälligen  Auftragsbestätigung  durch  die  Agentur,  sowie dem  allfälligen  Briefing  Protokoll  („Angebotsunterlagen“).  Nachträgliche  Änderungen

       des  Leistungsinhaltes  bedürfen  der  schriftlichen  Bestätigung  durch  die  Agentur.  Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.3 Alle  Leistungen  der  Agentur  (insbesondere  alle  Vorentwürfe,  Skizzen,  Reinzeichnungen,  Bürstenabzüge,  Blaupausen,  Kopien,  Farbabdrucke  und  elektronische  Dateien)  sind vom  Kunden  zu  überprüfen  und  von  ihm  binnen  drei  Werktagen  ab  Eingang  beim  Kunden

       freizugeben.  Bei  nicht  rechtzeitiger  Freigabe  gelten  sie  als  vom  Kunden genehmigt.

4.4 Der  Kunde  wird  der  Agentur  zeitgerecht  und  vollständig  alle  Informationen  und  Unterlagen  zugänglich  machen,  die  für  die  Erbringung  der  Leistung  erforderlich  sind.  Er  wird  sie von  allen  Umständen  informieren,  die  für  die  Durchführung  des Auftrages  von

       Bedeutung  sind,  auch  wenn  diese  erst  während  der  Durchführung  des Auftrages  bekannt  werden. Der  Kunde  trägt  den Aufwand,  der  dadurch  entsteht,  dass Arbeiten  infolge  seiner  unrichtigen,  unvollständigen  oder  nachträglich  geänderten Angaben  von  der

       Agentur  wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.5 Der   Kunde   ist   weitest   verpflichtet,   die   für   die   Durchführung   des  Auftrages   zur   Verfügung   gestellten   Unterlagen   (Fotos,   Logos   etc.)   auf   allfällige   Urheber-,   Marken-, Kennzeichenrechte  oder  sonstige  Rechte  Dritter  zu  prüfen  (Rechteclearing)  und

       garantiert  das  die  Unterlagen  frei  von  Rechten  Dritter  sind  und  daher  für  den  angestrebten  Zweck eingesetzt  werden  können.  Die Agentur  haftet  im  Falle  bloß  leichter  Fahrlässigkeit  oder  nach  Erfüllung  ihrer  Warnpflicht  –  jedenfalls  im  Innenverhältnis  zum

       Kunden  -  nicht  wegen einer  Verletzung  derartiger  Rechte  Dritter  durch  zur  Verfügung  gestellte  Unterlagen.  Wird  die  Agentur  wegen  einer  solchen  Rechtsverletzung  von  einem  Dritten  in  Anspruch genommen,  so  hält  der  Kunde  die  Agentur  Schad-  und  klaglos;

       er  hat  ihr  sämtliche  Nachteile  zu  ersetzen,  die  ihr  durch  eine  Inanspruchnahme  Dritter  entstehen,  insbesondere die  Kosten  einer  angemessenen  rechtlichen  Vertretung.  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  die  Agentur  bei  der  Abwehr  von  allfälligen  Ansprüchen  Dritter

       zu  unterstützen.  Der  Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

 

5.1 Die Agentur  ist  nach  freiem  Ermessen  berechtigt,  die  Leistung  selbst  auszuführen,  sich  bei  der  Erbringung  von  Vertragsgegenständlichen  Leistungen  sachkundiger  Dritter  als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren

       („Fremdleistung“).

5.2 Die  Beauftragung  von  Dritten  im  Rahmen  einer  Fremdleistung  erfolgt  entweder  im  eigenen  Namen  oder  im  Namen  des  Kunden.  Die  Agentur  wird  diesen  Dritten  sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation

       verfügt.

5.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

5.4 In  Verpflichtungen  gegenüber  Dritten,  die  über  die  Vertragslaufzeit  hinausgehen,  hat  der  Kunde  einzutreten.  Das  gilt  ausdrücklich  auch  im  Falle  einer  Kündigung  des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

 

6. Termine

 

6.1 Angegebene  Liefer-  oder  Leistungsfristen  gelten,  sofern  nicht  ausdrücklich  als  verbindlich  vereinbart,  nur  als  annähernd  und  unverbindlich.  Verbindliche  Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert  sich  die  Lieferung/Leistung  der  Agentur  aus  Gründen,  die  sie  nicht  zu  vertreten  hat,  wie  z.B.  Ereignisse  höherer  Gewalt  und  andere  unvorhersehbare,  mit zumutbaren  Mitteln  nicht  abwendbare  Ereignisse,  ruhen  die  Leistungsverpflichtungen  für  die

       Dauer  und  im  Umfang  des  Hindernisses  und  verlängern  sich  die  Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet  sich  die  Agentur  in  Verzug,  so  kann  der  Kunde  vom  Vertrag  nur  zurücktreten,  nachdem  er  der  Agentur  schriftlich  eine  angemessene  Nachfrist  von  zumindest  14 Tagen  gesetzt  hat  und  diese  fruchtlos  verstrichen  ist.  Schadenersatzansprüche  des  Kunden

       wegen  Nichterfüllung  oder  Verzug  sind  ausgeschlossen,  ausgenommen  bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Vorzeitige Auflösung

 

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenna)die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von

      14 Tagen weiter verzögert wird; b)der  Kunde  fortgesetzt,  trotz  schriftlicher Abmahnung  mit  einer  Nachfristsetzung  von  14  Tagen,  gegen  wesentliche  Verpflichtungen  aus  diesem  Vertrag,  wie  z.B.  Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten,

       verstößt.c)berechtigte  Bedenken  hinsichtlich  der  Bonität  des  Kunden  bestehen  und  dieser  auf  Begehren  der Agentur  weder  Vorauszahlungen  leistet  noch  vor  Leistung  der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der  Kunde  ist  berechtigt,  den  Vertrag  aus  wichtigen  Gründen  ohne  Nachfristsetzung  aufzulösen.  Ein  wichtiger  Grund  liegt  insbesondere  dann  vor,  wenn  die  Agentur fortgesetzt,   trotz   schriftlicher   Abmahnung   mit   einer   angemessenen   Nachfrist   von   zumindest

       14   Tagen   zur   Behebung   des   Vertragsverstoßes   gegen   wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.Sollte  die  NIC.at  (zentrale  Vergabestelle  für  österreichische  Internet-Adressen  mit  der  Endung  "at",  im  nachfolgenden  kurz  NIC  genannt)  oder  sonstige

       betroffene  Vergabestellen  ihre Preisstellung  oder  ihr  Abrechnungsmodell  für  Internet-Adressen  sogenannte  Domains  ändern,  so  ist  der  Auftragnehmer  berechtigt,  die  Entgelte  gegenüber  dem  Kunden  mit Wirksamwerden  der  Änderung  ohne  gesonderte  Fristen

       entsprechend  anzupassen.  Sollte  eine  derartige Anpassung  unzumutbar  sein,  steht  dem  Kunden  ein  Sonderkündigungsrecht zu.

 

8. Honorar

 

8.1 Wenn  nichts  anderes  vereinbart  ist,  entsteht  der  Honoraranspruch  der  Agentur  für  jede  einzelne  Leistung,  sobald  diese  erbracht  wurde.  Die  Agentur  ist  berechtigt,  zur Deckung  ihres  Aufwandes  Vorschüsse  zu  verlangen.  Ab  einem  Auftragsvolumen  mit  einem

       (jährlichen)  Budget  von  €  500.,  oder  solchen,  die  sich  über  einen  längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das  Honorar  versteht  sich  in  Euro  und  als  Netto-Honorar*  zuzüglich  der  Umsatzsteuer  in  gesetzlicher  Höhe.  Mangels  Vereinbarung  im  Einzelfall  hat  die  Agentur  für  die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen

       Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle  Leistungen  der Agentur,  die  nicht  ausdrücklich  durch  das  vereinbarte  Honorar  abgegolten  sind,  werden  gesondert  entlohnt. Alle  der Agentur  erwachsenden  Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge  der  Agentur  sind  unverbindlich.  Wenn  abzusehen  ist,  dass  die  tatsächlichen  Kosten  die  von  der  Agentur  schriftlich  veranschlagten  um  mehr  als  15  % übersteigen,  wird  die  Agentur  den  Kunden  auf  die  höheren  Kosten  hinweisen.  Die

       Kostenüberschreitung  gilt  als  vom  Kunden  genehmigt,  wenn  der  Kunde  nicht  binnen  drei Werktagen  nach  diesem  Hinweis  schriftlich  widerspricht  und  gleichzeitig  kostengünstigere Alternativen  bekannt  gibt.  Handelt  es  sich  um  eine  Kostenüberschreitung

       bis  15  % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Für  alle  Arbeiten  der  Agentur,  die  aus  welchem  Grund  auch  immer  vom  Kunden  nicht  zur  Ausführung  gebracht  werden,  gebührt  der  Agentur  das  vereinbarte  Entgelt.  Die Anrechnungsbestimmung  des  §  1168 ABGB  wird  ausgeschlossen.  Mit  der  Bezahlung  des

       Entgelts  erwirbt  der  Kunde  an  bereits  erbrachten Arbeiten  keinerlei  Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

 

9.1 Das  Honorar  ist  sofort  mit  Rechnungserhalt  und  ohne Abzug  zur  Zahlung  fällig,  sofern  nicht  im  Einzelfall  besondere  Zahlungsbedingungen  schriftlich  vereinbart  werden.  Dies gilt  auch  für  die  Weiterverrechnung  sämtlicher  Barauslagen  und  sonstiger

       Aufwendungen.  Die  von  der  Agentur  gelieferte  Ware  bleibt  bis  zur  vollständigen  Bezahlung  des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei  Zahlungsverzug  des  Kunden  gelten  die  gesetzlichen  Verzugszinsen  in  der  für  Unternehmergeschäfte  geltenden  Höhe.  Weiterst  verpflichtet  sich  der  Kunde  für  den  Fall des  Zahlungsverzugs,  der  Agentur  die  entstehenden  Mahn-  und  Inkassospesen,  soweit  sie

       zur  zweckentsprechenden  Rechtsverfolgung  notwendig  sind,  zu  ersetzen.  Dies umfasst  jedenfalls  die  Kosten  zweier  Mahnschreiben  in  marktüblicher  Höhe  von  derzeit  zumindest  €  20,00  je  Mahnung  sowie  eines  Mahnschreibens  eines  mit  der  Eintreibung

       beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im  Falle  des  Zahlungsverzuges  des  Kunden  kann  die  Agentur  sämtliche,  im  Rahmen  anderer  mit  dem  Kunden  abgeschlossener  Verträge,  erbrachten  Leistungen  und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiterst  ist  die  Agentur  nicht  verpflichtet,  weitere  Leistungen  bis  zur  Begleichung  des  aushaftenden  Betrages  zu  erbringen  (Zurückbehaltungsrecht).  Die  Verpflichtung  zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde  die  Bezahlung  in  Raten  vereinbart,  so  behält  sich  die Agentur  für  den  Fall  der  nicht  fristgerechten  Zahlung  von Teilbeträgen  oder  Nebenforderungen  das  Recht  vor,  die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der  Kunde  ist  nicht  berechtigt,  mit  eigenen  Forderungen  gegen  Forderungen  der Agentur  aufzurechnen,  außer  die  Forderung  des  Kunden  wurde  von  der Agentur  schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

 

10.1 Alle  Leistungen  der Agentur,  einschließlich  jener  aus  Präsentationen  (z.B. Anregungen,  Ideen,  Skizzen,  Vorentwürfe,  Scribbles,  Reinzeichnungen,  Konzepte,  Negative,  Dias), auch  einzelne  Teile  daraus,  bleiben  ebenso  wie  die  einzelnen  Werkstücke  und

         Entwurfsoriginale  im  Eigentum  der  Agentur  und  können  von  der  Agentur  jederzeit  - insbesondere  bei  Beendigung  des  Vertragsverhältnisses  -  zurückverlangt  werden.  Der  Kunde  erwirbt  durch  Zahlung  des  Honorars  das  Recht  der  Nutzung  für  den vereinbarten

         Verwendungszweck.  Mangels  anderslautender  Vereinbarung  darf  der  Kunde  die  Leistungen  der Agentur  jedoch  ausschließlich  in  Österreich  nutzen.  Der  Erwerb von  Nutzungs-  und  Verwertungsrechten  an  Leistungen  der Agentur  setzt  in  jedem  Fall  die

         vollständige Bezahlung  der  von  der Agentur  dafür  in  Rechnung  gestellten  Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen  bzw.  Bearbeitungen  von  Leistungen  der Agentur,  wie  insbesondere  deren  Weiterentwicklung  durch  den  Kunden  oder  durch  für  diesen  tätige  Dritte,  sind  nur  mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich

         geschützt sind - des Urhebers zulässig.

10.3 Für  die  Nutzung  von  Leistungen  der  Agentur,  die  über  den  ursprünglich  vereinbarten  Zweck  und  Nutzungsumfang  hinausgeht,  ist  -  unabhängig  davon,  ob  diese  Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der

         Agentur

         und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für  die  Nutzung  von  Leistungen  der  Agentur  bzw.  von  Werbemitteln,  für  die  die  Agentur  konzeptionelle  oder  gestalterische  Vorlagen  erarbeitet  hat,  ist  nach  Ablauf  des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht

         - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für  Nutzungen  gemäß  Abs.  4.  steht  der  Agentur  im  1.  Jahr  nach  Vertragsende  ein  Anspruch  auf  die  volle  im  abgelaufenen  Vertrag  vereinbarte  Agenturvergütung  zu.  Im  2. bzw.  3.  Jahr  nach  Ablauf  des  Vertrages  nur  mehr  die  Hälfte  bzw.  ein  Viertel  der  im

         Vertrag  vereinbarten  Vergütung.  Ab  dem  4.  Jahr  nach  Vertragsende  ist  keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.10.6Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

11. Kennzeichnung

 

11.1 Die Agentur  ist  berechtigt,  auf  allen  Werbemitteln  und  bei  allen  Werbemaßnahmen  auf  die Agentur  und  allenfalls  auf  den  Urheber  hinzuweisen,  ohne  dass  dem  Kunden  dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die  Agentur  ist  vorbehaltlich  des  jederzeit  möglichen,  schriftlichen  Widerrufs  des  Kunden  dazu  berechtigt,  auf  eigenen  Werbeträgern  und  insbesondere  auf  ihrer  Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige

         Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

12. Gewährleistung

 

12.1 Der  Kunde  hat  allfällige  Mängel  unverzüglich,  jedenfalls  innerhalb  von  acht  Tagen  nach  Lieferung/Leistung  durch  die  Agentur,  verdeckte  Mängel  innerhalb  von  acht  Tagen nach  Erkennen  derselben,  schriftlich  unter  Beschreibung  des  Mangels  anzuzeigen;

         andernfalls  gilt  die  Leistung  als  genehmigt.  In  diesem  Fall  ist  die  Geltendmachung  von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im  Fall  berechtigter  und  rechtzeitiger  Mängelrüge  steht  dem  Kunden  das  Recht  auf  Verbesserung  oder Austausch  der  Lieferung/Leistung  durch  die Agentur  zu.  Die Agentur wird  die  Mängel  in  angemessener  Frist  beheben,  wobei  der  Kunde  der  Agentur  alle  zur

         Untersuchung  und  Mängelbehebung  erforderlichen  Maßnahmen  ermöglicht.  Die Agentur  ist  berechtigt,  die  Verbesserung  der  Leistung  zu  verweigern,  wenn  diese  unmöglich  oder  für  die Agentur  mit  einem  unverhältnismäßig  hohen Aufwand  verbunden  ist. In

         diesem  Fall  stehen  dem  Kunden  die  gesetzlichen  Wandlungs-  oder  Minderungsrechte  zu.  Im  Fall  der  Verbesserung  obliegt  es  dem  Auftraggeber  die  Übermittlung  der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es  obliegt  auch  dem  Auftraggeber,  die  Überprüfung  der  Leistung  auf  ihre  rechtliche,  insbesondere  wettbewerbs-,  marken-,  urheber-  und  verwaltungsrechtliche  Zulässigkeit durchzuführen.  Die Agentur  ist  nur  zu  einer  Grobprüfung  der  rechtlichen  Zulässigkeit

         verpflichtet.  Die Agentur  haftet  im  Falle  leichter  Fahrlässigkeit  oder  nach  Erfüllung  einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die  Gewährleistungsfrist  beträgt  sechs  Monate  ab  Lieferung/Leistung.  Das  Recht  zum  Regress  gegenüber  der  Agentur  gemäß  §  933b  Abs.  1  ABGB  erlischt  ein  Jahr  nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen

         zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

13. Haftung und Produkthaftung

 

13.1 In   Fällen   leichter   Fahrlässigkeit   ist   eine   Haftung   der  Agentur   und   die   ihrer  Angestellten,  Auftragnehmer   oder   sonstigen   Erfüllungsgehilfen   („Leute“)   für   Sach-   oder Vermögensschäden  des  Kunden  ausgeschlossen,  gleichgültig  ob  es  sich  um

         unmittelbare  oder  mittelbare  Schäden,  entgangenen  Gewinn  oder  Mangelfolgeschäden, Schäden  wegen  Verzugs,  Unmöglichkeit,  positiver  Forderungsverletzung,  Verschuldens  bei  Vertragsabschluss,  wegen  mangelhafter  oder  unvollständiger  Leistung  handelt. Das

         Vorliegen  von  grober  Fahrlässigkeit  hat  der  Geschädigte  zu  beweisen.  Soweit  die  Haftung  der  Agentur  ausgeschlossen  oder  beschränkt  ist,  gilt  dies  auch  für  die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche  Haftung  der  Agentur  für  Ansprüche,  die  auf  Grund  der  von  der  Agentur  erbrachten  Leistung  (z.B.  Werbemaßnahme)  gegen  den  Kunden  erhoben  werden,  wird ausdrücklich  ausgeschlossen,  wenn  die  Agentur  ihrer  Hinweispflicht  nachgekommen  ist  oder

         eine  solche  für  sie  nicht  erkennbar  war,  wobei  leichte  Fahrlässigkeit  nicht schadet.   Insbesondere   haftet   die  Agentur   nicht   für   Prozesskosten,   eigene  Anwaltskosten   des   Kunden   oder   Kosten   von   Urteilsveröffentlichungen   sowie   für   allfällige

         Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche  des  Kunden  verfallen  in  sechs  Monaten  ab  Kenntnis  des  Schadens;  jedenfalls  aber  nach  drei  Jahren  ab  der  Verletzungshandlung  der  Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

14. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

 

 

         Der  Kunde  stimmt  zu,  dass  seine  persönlichen  Daten,  nämlich  Name/Firma,  Beruf,  Geburtsdatum,  Firmenbuchnummer,  Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson,  Geschäftsanschrift und  sonstige  Adressen  des  Kunden,  Telefonnummer,  Telefaxnummer,  E-Mail-Adresse,

         Bankverbindungen,  Kreditkartendaten,  UID-Nummer)  zum  Zwecke  der  Vertragserfüllung  und Betreuung  des  Kunden  sowie  für  eigene  Werbezwecke,  beispielsweise  zur  Zusendung  von Angeboten,  Werbeprospekten  und  Newsletter  (in  Papier-  und  elektronischer

         Form),  sowie zum  Zwecke  des  Hinweises  auf  die  zum  Kunden  bestehende  oder  vormalige  Geschäftsbeziehung  (Referenzhinweis)  automationsunterstützt  ermittelt,  gespeichert  und  verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu

         Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

14.1 Mikes  Kreativdesign  bedarf  zur  sinnvollen  Nutzung,  zum  Betrieb  und  zur  Weiterentwicklung  des  Dienstes  einiger  Daten  des  Benutzers.  Mikes  Kreativdesign  erhebt, verarbeitet   und   nutzt   personenbezogene   Daten   des   Kunden,   soweit   diese   für   die

        Begründung,   inhaltliche  Ausgestaltung   und   Änderung   des   mit   ihm   begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).

14.2 Mikes  Kreativdesign  erhebt,  verarbeitet  und  nutzt  personenbezogene  Daten  des  Kunden  über  die  Inanspruchnahme  der  von  Mikes  Kreativdesign  angebotenen  Dienste, soweit  dies  erforderlich  ist,  um  dem  Nutzer  die  Inanspruchnahme  dieser  Dienste  zu

         ermöglichen  (Nutzungsdaten)  oder  um  die  Nutzung  dieser  Dienste  abzurechnen (Abrechnungsdaten).

14.3 Mikes  Kreativdesign  steht  es  frei,  zur  Erbringung  der  Leistungen  im  Zuge  des  technischen  Fortschritts  auch  neuere  bzw.  andere  Technologien,  Systeme,  Verfahren  oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile

         entstehen.

 

15. Anzuwendendes Recht

 

         Der  Vertrag  und  alle  daraus  abgeleiteten  wechselseitigen  Rechte  und  Pflichten  sowie  Ansprüche  zwischen  der  Agentur  und  dem  Kunden  unterliegen  dem  österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-

         Kaufrechts.

 

16. Loyalität

 

         Die  Vertragspartner  verpflichteten  sich  zur  gegenseitigen  Loyalität.  Sie  werden  jede  Abwerbung  und  Beschäftigung,  auch  über  Dritte,  von  Mitarbeitern,  die  an  der  Realisierung  von Aufträgen  gearbeitet  haben,  des  anderen  Vertragspartners  während  der  Dauer

         des  Vertrages  und  12  Monate  nach  Beendigung  des  Vertrages  unterlassen.  Der  dagegen  verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

 

17. Mitwirkungspflichten

 

17.1 Die  Einhaltung  angestrebter  Fertigstellungs-  bzw.  Erfüllungstermine  ist  nur  dann  möglich,  wenn  der  Kunde  zu  den  von  dem  Auftragnehmer  angegebenen  Terminen  alle notwendigen  Informationen, Arbeiten  und  Unterlagen  vollständig  bereitstellt  und  seiner

         Mitwirkungsverpflichtung  in  erforderlichem Ausmaß  nachkommt.  Der  Kunde  hat  einen Ansprechpartner und Projektverantwortlichen zu benennen.

17.2 Zu  den  vom  Kunden  zeitgerecht  bereit  zu  stellenden  Inhalten  gehören  insbesondere  sämtliche  einzubindenden  fehlerfrei  getippten  Texte,  Bilder,  Graphiken,  Logos,  Tabellen etc.  in  digitaler  Form.  Für  die  Herstellung  der  Inhalte  ist  allein  der  Kunde

         verantwortlich  und  garantiert  dieser,  dass  alle  Inhalte  frei  von  Rechten  Dritter  sind  und  er  alleiniger Inhaber  aller  dargebotenen  Inhalte  ist.  Im  Falle  von  Ansprüchen  Dritter  verpflichtet  sich  der  Kunden,  den  Auftragnehmer  Schad-  und  klaglos  zu  halten.  Dem

         Auftragnehmer trifft in Bezug auf die übergebenen Inhalte keine Überprüfungspflicht.

17.3 Verzögerungen  durch  Verletzungen  der  Auskunfts-  und  Mitwirkungspflichten  durch  den  Kunden  gehen  zu  seinen  Lasten.  Vereinbarte  Fertigstellungs-  und  Liefertermine verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu

         tragen.

17.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten obliegt alleine dem Auftragnehmer.

17.5 Der Auftragnehmer  ist  berechtigt,  nach Abschluss  der  Tätigkeiten  den  Kunden  samt  erbrachter  Leistung  in  einer  Referenzliste  zu  benennen  und  einen  diesbezüglichen  Link zu schalten. Domainregistrierung und Webhosting Design erstellen und sonstige Leistungen

 

18. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

 

         Die  von  dem  Auftragnehmer  im  Rahmen  des  Internet-  Services  zugänglich  gemachten  Inhalte,  Text-,  Bild-  und  Tonmaterialien  sowie  Programme  (zum  Beispiel  CGI-Module)  sind  in der  Regel  urheberrechtlich  geschützt.  Der  Kunde  einer  Internet-Präsenz  kann

         solche  von  dem  Auftragnehmer  zur  Verfügung  gestellten  Materialien  zur  Gestaltung  seiner  Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über den Auftragnehmer geführten Internet-Adresse nutzen.  Die  sonstige  Nutzung  (insbesondere

         Vervielfältigung, Abgabe  und  Überlassung  an  Dritte)  ist  nur  mit  schriftlicher  Genehmigung  durch  den Auftragnehmer  oder  den  jeweiligen  Inhaber der Rechte gestattet.

 

19. Regelungen zu selbst erstellten Inhalten

 

19.1 Der  Kunde  verpflichtet  sich,  für  seine  privaten  geschäftsmäßigen Angebote  Namen  und Anschrift  sowie  bei  Personenvereinigungen  und  Gruppen  auch  Namen  und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben.

19.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von p   o   r   n   o   g   r   a   p   h   i   s   c   h   e   n   ,    extremistischen (insbesondere   rechtsextremistischen)   oder   gegen   die   guten   Sitten   verstoßenden

         Inhalten   nicht   gestattet.   Der   Auftragnehmer   ist   berechtigt, vorgenannte  Inhalte  sofort  ohne  gesonderte  Mitteilung  zu  sperren  und  zu  löschen.  Dem  Kunden  ist  nicht  gestattet  Dateien,  Multimedia  Daten  (wie  z.B.  MP3,  Videos,  usw.), insbesondere,  wenn  diese

         urheberrechtlich  und/oder  lizenzrechtlich  geschützt  sind,  öffentlich  oder  nicht  öffentlich  zum  Upload,  Download  oder  Streaming  anzubieten  oder anderweitig  zugänglich  zu  machen.  Verstößt  ein  Kunde  gegen  diese  Bedingungen,  ist  Mikes  Kreativdesign

         berechtigt,  das  Vertragsverhältnis  aus  wichtigem  Grund  fristlos  zu kündigen.  Weiterhin  ist  Mikes  Kreativdesign  berechtigt  den  hierdurch  entstandenen  Traffic  mit  0,0025  €  je  angefangenem  MB  (zuzüglich  der  geltenden  gesetzlichen  MWST) zu berechnen.

19.3 Der  Auftragnehmer  behält  sich  vor,  Inhalte,  die  das  Regelbetriebsverhalten  oder  die  Sicherheit  des  Servers  beeinträchtigen  könnten,  grundsätzlich  zu  sperren  oder  deren Betrieb  im  Einzelfall  zu  unterbinden.  Dies  betrifft  insbesondere  Programm-Module  wie  z.B.

         CGI,  PHP,  Perl,  ASP  und  Java-Module,  die  nicht  in  der  Programmbibliothek  von dem  Auftragnehmer  bereitgestellt  werden.  Mikes  Kreativdesign  behält  sich  ebenfalls  das  Recht  vor,  das  Angebot  des  Kunden  ohne  Vorwarnung  zu  sperren,  falls  der  Kunde eigene

         Programme   im   Rahmen   seines   Angebots   arbeiten   lässt,   die   das   Regelbetriebsverhalten   oder   die   Sicherheit   des   Servers   beeinträchtigen.   Vorbehaltlich Schadensansprüche  Dritter,  ist  Mikes  Kreativdesign  berechtigt  den  hierdurch  entstandenen

         Arbeitsaufwand  den  Mikes  Kreativdesign  durch  die  Beseitigung  bzw.  durch  die Fehlerermittlung  und  Fehlerbehebung  entstanden  ist,  dem  Kunden  mit  einen  Technikerstundesatz  von  100,00  €  (zuzüglich  der  geltenden  gesetzlichen  MWST)  in  Rechnung zu stellen.

19.4 Der  Kunde  ist  für  die  von  Ihm  selbst  eingesetzte  Software  eigenverantwortlich,  auch  wenn  es  sich  hierbei  um  Software  von  Drittanbietern  handelt.  Der  Kunde  verpflichtet  sich bei  bekannten  Sicherheitsmängeln  diese  umgehend  zu  beseitigen  und  die

         entsprechenden  Sicherheitspatches  einzuspielen.  Insbesondere  bei  einer  Abmahnung  des Internetdienstes  „Google“  (vorwiegend  wegen  schadhafter  Software  im  Webseiten  Content)  muss  der  Kunde  nötige  Schritte  einleiten,  um  seinen  Webspace-Inhalt  wieder

         ohne  Beanstandung  durch  Google  weiterzuführen.  Falls  Google  eine  zweite  Abmahnung  über  denselben  Content  erstellt,  ist  der  Auftragnehmer  berechtigt,  den  betroffenen Webspace  sofort  ohne  Rücksprache  mit  dem  Kunden  zu  sperren.  Es  gilt  hier  kein

         besonderes  Kündigungsrecht,  der  Vertrag  ist  aufrecht  und  die  Zahlungsverpflichtungen  des Kunden bleiben bestehen.

19.5  Dem  Kunden  ist  bekannt,  dass  für  alle  Teilnehmer  im  Übertragungsweg  des  Internets  in  der  Regel  die  Möglichkeit  besteht,  von  in  Übermittlung  befindlichen  Daten  ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

 

20. Domainregistrierung, Änderung, Wechsel und Kündigung von Domains

 

20.1 Der  Auftragnehmer  erteilt  per  Telefon  oder  Internet  grundsätzlich  nur  unverbindlich  Auskunft  über  die  Verfügbarkeit  einer  Domain.  Zwischen  Auskunft  und  Anmeldung  kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die NIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne das

         Mikes Kreativdesign hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.

20.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "at"- Domain.

20.3 Bei  der  Beantragung  und/oder  Pflege  von  Internet-Domainnamen  wird  Mikes  Kreativdesign  im  Verhältnis  zwischen  dem  Kunden  und  dem  jeweiligen  NIC  (Organisation  zur Domainvergabe)  lediglich  als  Vermittler  tätig.  Durch  Verträge  mit  solchen

         Organisationen  wird  ausschließlich  der  dann  eingetragene  Inhaber  der  Domain  berechtigt  und verpflichtet.  Der  Kunde  erkennt  daher  die  Vergabebestimmungen  des  jeweiligen  NIC  an  und  erklärt  sich  mit  ihnen  einverstanden.  Die  Daten  zur  Registrierung  einer

         Domain werden  in  einem  automatisierten  Verfahren  ohne  Gewähr  an  den  zuständigen  NIC  weitergeleitet.  Mikes  Kreativdesign  hat  auf  die  Domain-Vergabe  keinen  Einfluss.  Mikes Kreativdesign  übernimmt  deshalb  keine  Gewähr  dafür,  dass  die  für  den  Kunden

         beantragten  Domains  überhaupt  zugeteilt  werden  und/oder  zugeteilte  Domains  frei  von Rechten  Dritter  sind  oder  auf  Dauer  Bestand  haben.  Von  Ersatzansprüchen  Dritter,  die  auf  der  unzulässigen  Verwendung  eines  Domainnamens  durch  den  Kunden  beruhen,

         stellt  der  Kunde  Mikes  Kreativdesign  frei.  Mikes  Kreativdesign  bestätigt  dem  Kunden  die  Domainregistrierung  per  Email.  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  die  ordnungsgemäße Registrierung  binnen  Wochenfrist  zu  überprüfen.  Von  einer  tatsächlichen  Zuteilung  des

         Domainnamens  kann  der  Kunde  erst  dann  ausgehen,  wenn  der  Domainname  im offiziellen Register der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) geführt ist und der Domainname auf eine IP Adresse des Servers geroutet ist.

20.4 Sollten   vom   Kunden   gewünschte   Domains   nicht   mehr   verfügbar   sein,   wird   Mikes   Kreativdesign   eventuell   vom   Kunden   angegebene   Alternativen   der   Reihe   nach berücksichtigen.  Sollte  keiner  der  angegebenen  Namen  oder  keine  ausreichende Anzahl

         verfügbar  sein,  wird  Mikes  Kreativdesign  weitere  Domainnamen  zur Anmeldung  vom Kunden anfordern.

20.5  Mikes  Kreativdesign  betreut  während  der  Dauer  des  mit  dem  Kunden  geschlossenen  Vertrages  sämtliche  Domains  auf  der  Grundlage  der  jeweils  gültigen  Richtlinien  der zuständigen   Vergabestellen,   insbesondere   den   Regelungen   der   NIC   (siehe   www.nic.at

         in   Österreich).   Sollten   sich   diese   Richtlinien   ändern   oder   sollten   sich   die Rahmenbedingungen  für  die  Registrierung  und  Aufrechterhaltung  von  Domains  aus  anderen  Gründen  verändern,  sind  Mikes  Kreativdesign  und  der  Kunde  bereit,  ihr

         Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

20.6 Dem  Kunden  ist  bekannt,  dass  Name  und  Adresse  des  jeweiligen  Nutzungsberechtigten  bei  der  NIC  sowie  in  der  RIPE-Datenbank  zwingend  und  dauerhaft  gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.internic.de) für ihn

         selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

20.7 Im  Falle  einer  Kündigung  aus  wichtigem  Grund  ist  Mikes  Kreativdesign  berechtigt,  diesem  Vertragsverhältnis  zugeordneten  Internet-Adressen  (Domains)  zu  löschen.  Mikes Kreativdesign  kann  ferner  in  diesem  Fall  hinterlegte  Inhalte  und  E-Mail-Nachrichten

         ohne  Setzung  einer  Nachfrist  sofort  sperren  und  löschen.  Ein  wichtiger  Grund  für  Mikes Kreativdesign  liegt  insbesondere  vor,  wenn  ein  Konkursverfahren  über  das  Vermögen  des  Kunden  beantragt,  eröffnet  oder  die  Eröffnung  mangels  Masse  abgelehnt  wird.

         Kommt  der  Kunde  mit  der  Bezahlung  eines  nicht  unerheblichen  Teils  des  Rechnungsbetrages  in  Verzug,  kann  Mikes  Kreativdesign  das  Vertragsverhältnis  aus  wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 20.8  Der  Kunde  erklärt  sich  bereit,  bei  Wechsel

         des  Betreuers  einer  Domain  sowie  Registrierung,  Änderung  oder  Löschung  einer  Domain  im  jeweils  erforderlichen  Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.  20.9 Sollte  der  Kunde  andere  Domain-Typen  beauftragen  (zum

         Beispiel  .com,  .net,  info,  .org,  .biz,  .at,  .ch  usw.),  wird  insgesamt  wie  vorgenannt  unter  Berücksichtigung  der  jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.

20.10 Sollte  Mikes  Kreativdesign  vom  Inhaber  der  Domain  schriftlich  aufgefordert  werden,  diese  im  Rahmen  eines  Providerwechsels  oder  einer  Schließung  freizugeben,  so  wird Mikes  Kreativdesign  dies  ohne  weitere  Abstimmung  mit  dem  Kunden  in  die  Wege

           leiten,  sofern  eine  eindeutige  Erklärung  mit  Unterschrift  des  Inhabers  der  Domain  Mikes Kreativdesign  vorliegt.  Wird  Mikes  Kreativdesign  vom  Kunden  mit  der  Übernahme  der  Betreuung  einer  Domain  beauftragt  (Providerwechsel  oder

           Konnektivitätskoordination  - KK),  so  gilt  folgendes:  Dem  Kunden  ist  bekannt,  dass  zur  erfolgreichen  Konnektivitätskoordination  eine  Freigabe  des  bisher  die  Domain  betreuenden  Anbieters  erforderlich ist.  Mikes  Kreativdesign  wird  daher  in  angemessenem

           Umfang  versuchen,  den  KK  Antrag  erfolgreich  durchzuführen.  Mikes  Kreativdesign  kann  jedoch  bei  ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Übernahme der Domain übernehmen.

20.11 Mikes Kreativdesign rechnet die Domains mit dem Kunden grundsätzlich jährlich, bzw. mit der Standardlaufzeit ab (z.B. at, .de jährlich) ab.

20.12 Abgelehnt  KK-Anträge  die  z.B.  der  derzeitige  Provider  mit  einem  »NACK«  ablehnt,  werden  mit  einer  Bearbeitungsgebühr,  die  dem  Mindestregistrierungszeitraum  (bei  .de Domains z.B. 1 Jahr und bei .at, .tv .ag usw. 2 Jahre) entspricht, berechnet.

20.13 Eine  erfolgreich  umkonnektierte  Domain  wird  im  Verhältnis  zwischen  Mikes  Kreativdesign  und  dem  Kunden  ansonsten  wie  eine  neu  registrierte  Domain  gemäß  den  hier getroffenen Regelungen behandelt und berechnet.

20.14 Für  Kunden,  die  Ihre  Domains  eigenverantwortlich  verwalten  gilt:  Eine  Nutzung  des  Domainservice  ist  nur  für  Domains  gestattet  die  auch  mit  bei  Mikes  Kreativdesign geordert   wurden.   Jegliche   Nutzung   des   Domainservice   von   anderweitig   georderten

           Domains   wird   hiermit   ausdrücklich   untersagt.   Bei   Zuwiderhandlung   ist   Mikes Kreativdesign  berechtigt  die  unberechtigten  DNS  Einträge  umgehend  zu  entfernen  und  je  unberechtigtem  Eintrag  eine  Bearbeitungsgebühr  von  10,-  EURO  (zuzüglich  der

           geltenden gesetzlichen MWST) zu erheben

20.15 Interne  Domainverlegungen  zwischen  unterschiedlichen  Accounts  werden  mit  einer  Bearbeitungspauschale  von  25,00  €  (zuzüglich  der  geltenden  gesetzlichen  MWST)  je Domain berechnet.

20.16 Dem  Kunden  ist  nicht  gestattet  über  die  durch  Mikes  Kreativdesign  zur  Verfügung  gestellten  Server-  bzw.  Webdomains  Angebote  jeglicher  Art  zu  veröffentlichen  oder  zu betreiben.

 

21. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen.

 

21.1 Der  Kunde  ist  für  alle  von  ihm,  über  seine  Zugangskennung  oder  von  Dritten  über  seinen  Mikes  Kreativdesign  Internet-Service  produzierten  bzw.  publizierten  Inhalte  selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Mikes

         Kreativdesign findet nicht statt.

21.2 Mikes Kreativdesign überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.

21.3 Der  Kunde  versichert,  dass  nach  seinem  besten  Wissen  durch  Registrierung  bzw.  Konvertierung  eines  Domainnamens  keine  Rechte  Dritter  verletzt  werden.  Der  Kunde erkennt  an,  dass  er  für  die  Wahl  von  Domainnamen  allein  verantwortlich  ist.  Für  den  Fall,

         dass  Dritte  Rechte  am  Domainnamen  glaubhaft  geltend  machen,  behält  Mikes Kreativdesign sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

21.4 Sollte  Mikes  Kreativdesign  aus  beschriebenen  Gründen  eine  Sperrung  vornehmen,  ist  der  Kunde  dennoch  gegenüber  Mikes  Kreativdesign  leistungspflichtig.  Der  Kunde erklärt  sich  mit  sämtlichen  Maßnahmen  einverstanden,  die  Mikes  Kreativdesign  zu  treffen

         hat,  um  vollziehbaren  Anordnungen  oder  vollstreckbaren  Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Mikes Kreativdesign von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

21.5 Registrants' Benefits and Responsibilities -  http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/benefits         Site for Registrant education - http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/educational

 

22. Datensicherheit, Online-Übertragungen

 

22.1 Soweit  Daten  an  Mikes  Kreativdesign  bzw.  deren  Servern  -  gleich  in  welcher  Form  übermittelt  werden,  stellt  der  Kunde  Sicherheitskopien  her.  Im  Fall  eines  eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf

         den Server von Mikes Kreativdesign übertragen.

22.2 Diverse  kundenspezifische  Einstellungen  werden  online  festgelegt.  Die  Übertragung  solcher  Daten  erfolgt  auf  Gefahr  des  Kunden  über  das  Internet  ohne  Gewähr  von  Mikes Kreativdesign.  Hierbei  auftretende  Verzögerungen  sind  technisch  bedingt  und  liegen

         außerhalb  der  Verantwortung  der  Mikes  Kreativdesign  und  stellen  daher  keinen  Mangel dar.

22.3  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  von  Mikes  Kreativdesign  zum  Zwecke  des  Zugangs  zu  deren  Dienste  erhaltene  Passwörter  streng  geheim  zu  halten  und  Mikes  Kreativdesign unverzüglich  zu  informieren,  sobald  er  davon  Kenntnis  erlangt,  dass  unbefugten  Dritten

         das  Passwort  bekannt  ist.  Sollten  infolge  Verschuldens  des  Kunden  Dritte  durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Mikes Kreativdesign nutzen, haftet der Kunde gegenüber Mikes Kreativdesign auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

 

23. Empfang und Versand von E-Mails

 

23.1 Der  Kunde  erklärt  sich  damit  einverstanden,  dass  Mikes  Kreativdesign  und  dessen  Kooperationspartner  an  seine  E-Mail-Adresse  E-Mails  zur  Information  im  zumutbaren Umfang versendet.

23.2 Sollte  Mikes  Kreativdesign  bekannt  werden,  dass  der  Kunde  E-Mails  unter  Angabe  seines  Domainnamens  rechtswidrig  oder  entgegen  allgemein  anerkannter  Regeln  der Kommunikation  im  Internet  verschickt,  behält  sich  die  Mikes  Kreativdesign  vor,  den  Service

         vorübergehend  oder  dauerhaft  zu  sperren.  Dies  gilt  ebenfalls  für  Übertragungen ("postings")  von  werblichen  oder  rechtswidrigen  Botschaften  in  öffentliche  Newsgroups  des  Internets.  Sollte  Mikes  Kreativdesign  aus  diesen  Gründen  eine  Sperrung vornehmen, ist

         der Kunde dennoch gegenüber Mikes Kreativdesign leistungspflichtig.

23.3 Mikes Kreativdesign ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für Emails) eingegangene E-Mails zu löschen:a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurdenb) nachdem sie gemäß Kundenanweisung weitergeleitet wurden c) nachdem sie 40 Tage

         gespeichert wurden.

23.4 Senden  von  Massenmails  (Spam).  Der  Kunde  verpflichtet  sich  die  Verbreitung  inhaltsgleicher  oder  weitgehend  inhaltsgleicher  Nachrichten,  (Spam)  zu  unterlassen.  Folgende, oft  mit  Spam  verbundene  Aktivitäten  sind  somit  untersagt:  Sammeln  von  Massen  an  E-

         Mail-Adressen  über  Software  oder  Internet  robots.  Massenversand  von  E-Mails. Versenden  von  E-Mails  ohne  persönliche  Anrede  oder  ohne  Bezug.  Unaufgefordertes  Versenden  von  Werbe-E-Mails.  Eintragung  von  Webseiten,  Eintragung  von  E-Mail- Adressen,

         Übermittlung  von  E-Mails,  Übermittlung  von  SMS  und  anderen  Nachrichten  mit  falschen  oder  manipulierten  Absende-  oder  Adressdaten.  Weiterleitung  von Nachrichten  mit  manipuliertem  Inhalt.  Bei  Missachtung  behält  sich  Mikes  Kreativdesign  das  Recht  vor,

         das Angebot  des  Kunden  ohne  Vorwarnung  zu  sperren.  Vorbehaltlich Schadensansprüche  Dritter,  ist  Mikes  Kreativdesign  weiterhin  berechtigt  den  hierdurch  entstandenen  Arbeitsaufwand  den  Mikes  Kreativdesign  durch  die  Ermittlung  und Beseitigung  entstanden

         ist,  dem  Kunden  mit  einen Technikerstundensatz  von  100,00  €  (zuzüglich  der  geltenden  gesetzlichen  MWST)  in  Rechnung  zu  stellen.  Darüber  hinaus wird  BLUE  ONLINE  den  Kunden  ohne  vorherige Abmahnung  fristlos  kündigen.  Um  die  seriös  arbeitenden

         Kunden  vor  den Auswirkungen  von  Spam  zu  schützen,  behält  sich Mikes Kreativdesign vor, jeden Verstoß sofort zur Anzeige bringen.

 

24. Verfügbarkeit, Wartung

 

         In  der  Regel  stehen  die  Internetinhalte  (Homepages  etc.)  24  Stunden  täglich  an  7  Tagen  in  der  Woche  zur  Verfügung.  Mikes  Kreativdesign  erreicht  eine  Verfügbarkeit  der  Server  von 50%  per  Jahr.  Mikes  Kreativdesign  übernimmt  demnach  keine  Gewähr  für

         die  ununterbrochene  Verfügbarkeit  von  Daten  und  kann  die  restliche  Zeit  für  technische  Arbeiten verwenden.  Eine  Haftung  der  Mikes  Kreativdesign  für  durch  technisch  bedingte  Ausfälle  verursachte  Datenverluste,  abgebrochene  Datenübertragungen  oder

         sonstige  Probleme  in diesem  Zusammenhang  ist  ausgeschlossen.  Ausgenommen  von  der  50%  Verfügbarkeit  sind  Störungen  außerhalb  des  Serverbereiches,  diese  liegen  in  „dritter  Hand“  welche  nicht Verträge mit Mikes Kreativdesign haben (z. B. Störung diverser

         Internetknoten oder Ausfälle ganzer Segmente oder DNS Server).

 

25. Technische Einschränkungen bei Internet- Präsenzen

 

 

         Der  Kunde  hat,  sofern  nicht  gesondert  beauftragt,  keinen  Anspruch  auf  eine  eigene  IP-  Adresse,  einen  eigenen  physischen  Server  für  seine  Inhalte  oder  eine  ihm  dediziert zugeordnete  Bandbreite  (Leitungskapazität  für  Datenverkehr).  Der  Betrieb  erfolgt  zur

         notwendigen  Kostenreduktion  auf  leistungsfähigen  Zentralrechnern  (Servern)  mit  einer  IP- Adresse  und  einer  insgesamt  für  den  jeweiligen  Server  verfügbaren  Bandbreite,  wodurch  Schwankungen  in  der  tatsächlich  dem  Kunden  zur  Verfügung  stehenden

         Bandbreite möglich sind.

 

26. Webdesign, Flyer, Folder usw.

 

26.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,  wenn  Gegenstand  des  Vertrages,  die  Neuerstellung  eines  Internetauftritts,  die  Überarbeitung  eines  bestehenden  Internetauftritts,  die  kostenlose Website–Analyse, die

         Optimierung einer Website für Suchmaschinen, die Suchmaschineneintragung und/oder die laufende Wartung der Website ist.

26.2 Gegenstand  eines  Vertrages  über  die  Neuerstellung  eines  Internetauftritts  ist  die  Entwicklung  eines  Konzeptes  für  eine  Website  und  die  Erstellung  der  Website.  Die Einstellung  der  Website  in  das  World  Wide  Web  auf  einem  eigenen  oder  fremden  Server

         sowie  die  Beschaffung  einer  Internet-Domain  ist  nur  dann  Gegenstand  des Vertrages,  wenn  der Auftragnehmer  damit  vom  Kunden  ausdrücklich  beauftragt  wurde.  Die  Bestandteile  der  zu  erstellenden  Website  werden  in  einem  abzuschließenden  und vom

         Kunden zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag festgehalten.

26.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website im HTML-Format zu erstellen.

26.4 Der  Auftragnehmer  erarbeitet  zunächst  ein  Konzept  für  die  Struktur  der  Website.  Zu  dieser  Struktur  gehören  ein  Verzeichnis  über  hierarchische  Gliederung  der  einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und – soweit

         vereinbart – die Einbindung eines E-Mail-Fensters (Konzeptphase).

26.5 Nach  Fertigstellung  des  Konzepts  und  nach  schriftlicher  Freigabe  des  Konzepts  durch  den  Kunden  erstellt  der  Auftragnehmer  eine  Basisversion  der  Web-Site  auf  der Grundlage  des  freigegebenen  Konzepts.  Die  Basisversion  muss  die  Struktur  der  Web-Site

         erkennen  lassen,  die  wesentlichen  gestalterischen  Merkmale  beinhalten  und  die notwendige   Grundfunktionalität   aufweisen.   Zur   notwendigen   Grundfunktionalität   gehört   insbesondere   die   Funktionstüchtigkeit   der   Links,   die   die   einzelnen   Web-Sites

         verbinden (Entwurfsphase).

26.6 Nach Fertigstellung der Basisversion und deren schriftlicher Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Web-Site (Herstellungsphase).

26.7 Die Optimierungsdaten werden im abzuschließenden und vom Kunden zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag konkretisiert.

26.8 Bilder,  Bilddateien  und Animationen  sind  so  abzuspeichern,  dass  sie  mit  den  im  Webdesign  Vertrag  spezifizierten  Browsern  uneingeschränkt  zu  betrachten  sind.  Der  Kunde stellt  dem Auftragnehmer  die  in  die  Website  einzubindenden  Texte  und  die  Bilddateien

         (Fotos,  Grafiken,  Logos  etc.)  zur  Verfügung.  Form,  Qualität  und  Dateiformat  werden  in dem abzuschließenden und vom Kunden zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag näher spezifiziert.

26.9 Der  Kunde  stellt  dem  Auftragnehmer  die  Titel  (title)  der  einzelnen  Web-Seiten,  einige  Schlüsselworte  (Keywords)  zu  jeder  Site  und  jeweils  eine  Beschreibung  (Deskription) der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung, damit Titels, Keywords und Deskription mittels

         Mega-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.

26.10  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  die  zu  liefernden  Inhalte  und  Angaben  spätestens  unverzüglich  nach  Beendigung  der  Konzeptphase  des  Auftragnehmers  zur  Verfügung  zu stellen.

26.11  Sobald  der  Auftragnehmer  ein  Konzept  erstellt  hat,  das  die  vertraglichen  Anforderungen  erfüllt,  verpflichtet  sich  der  Kunde  diesen  Entwurf  durch  schriftliche  Erklärung freizugeben.  Nach  Erstellung  einer  Basisversion  der  Web-Site  durch  den  Auftragnehmer,

         die  den  vertraglichen  Anforderungen  entspricht,  verpflichtet  sich  der  Kunde,  die Basisversion durch schriftliche Erklärung frei zu geben.

26.12 Der Kunde ist zur Abnahme der Web-Site verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen entspricht.

26.13 Während  der  Herstellungsphase  ist  der  Auftragnehmer  berechtigt,  dem  Kunden  einzelne  Bestandteile  der  Web-Site  zur  Teilabnahme  vorzulegen.  Der  Kunde  ist  zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Web-Site den vertraglichen

         Anforderungen entsprechen.

26.14  Der  erteilte Auftrag  ist  ein  Urheberwerkvertrag,  der  auf  die  Einräumung  von  Nutzungsrechten  an  den  Werkleistungen  auf  der  Internetadresse,  welche  im  abzuschließenden und  vom  Kunde  zu  unterfertigenden  Webdesign-Vertrag  festzuhalten  ist.  Die  Entwürfe

         und  fertigen  Arbeiten  des  Auftragnehmers  dürfen  ohne  dessen  ausdrückliche Zustimmung vom Kunden weder im Original noch im Falle der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

26.15 Der  Auftragnehmer  überträgt  dem  Kunden  die  für  den  jeweiligen  Zweck  erforderlichen  Nutzungsrechte.  Soweit  nicht  anders  vereinbart,  wird  jeweils  nur  das  einfache Nutzungsrecht  übertragen.  Eine  Weitergabe  der  Nutzungsrechte  an  Dritte  bedarf  der

         schriftlichen  Form.  Bis  zur  gänzlichen  Entrichtung  des  vom  Kunden  geschuldeten Entgeltes verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei dem Auftragnehmer.

26.16 An  geeigneten  Stellen  werden  in  die  Web-Site  Hinweise  auf  die  Urheberstellung  des  Auftragnehmers  aufgenommen.  Der  Kunde  ist  nicht  dazu  berechtigt,  diese  Hinweise ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

26.17 Das  Entgelt  besteht  in  einer  auf  dem  Angebot  des  Auftragnehmers  basierenden  Pauschalvergütung.  Für  Mehraufwendungen,  die  über  die  gemäß  dem  Auftrag  von  dem Auftragnehmer   geschuldeten   Leistungen   hinausgehen,   wird   eine   Stundenvergütung

         vereinbart.   Als   vergütungspflichtige   Mehraufwendungen   gelten   in   jedem   Fall Aufwendungen,  die  der  Auftragnehmer  getätigt  hat,  weil  der  Auftragnehmer  nach  Freigabe  des  Konzepts,  nach  Freigabe  der  Basisversion  oder  nach  Teilabnahmen  auf Wunsch   des

         Kunden   Änderungen   vorgenommen   hat,   die   sich   auf   Leistungen   beziehen,   die   bereits   freigegeben   bzw.   abgenommen   worden   sind.   Derartige Mehraufwendungen  werden  ebenfalls  einem  zu  vereinbarenden  Stundensatz  vom  Kunden  vergütet.

         Unabhängig  von  der  Vergütungsart  ist  der  Kunde  verpflichtet,  jeglichen Mehraufwand  dem  Auftragnehmer  mit  einem  festzulegenden  Stundensatz  für  HTML-Programmierung  und  für  Datenbankprogrammierung  zu  vergüten,  der  daraus  resultiert, dass der Kunde

         seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

26.18 Ein  bestimmter  Fertigstellungstermin  kann  vereinbart  werden.  Wurde  ein  solcher  vereinbart,  ist  dieser  Termin  für  den Auftragnehmer  nicht  verbindlich,  sofern  er  aus  Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im

         Falle einer Pflichtenverletzung durch den Kunden.

26.19 Ist   Gegenstand   des  Auftrages   die   Überarbeitung   eines   bestehenden   Internetauftrittes,   erfolgt   diese   durch   den  Auftragnehmer   erst   nach   Vorlage   einer   schriftlichen Zustimmung  des  Urhebers  dieser  Website.  Ist  ein  solcher  ausdrücklich  nicht  vorhanden,

         hat  der  Kunde  eine  schriftliche  Erklärung  des  Inhalts  abzugeben,  dass  er  selbst  die Urheberrechte innehat und der Überarbeitung der Website zustimmt sowie im Falle von Ansprüchen von dritter Seite, den Auftragnehmer Schad- und klaglos hält.

26.20 Eine  kostenlose  Website-Analyse  erfolgt  nach  Vereinbarung  in  Form  einer  schriftlichen  Zusammenfassung  der Analyse  durch  den Auftragnehmer  oder  in  einem  persönlichen Gespräch zwischen Auftragnehmer und Kunden.

26.21 Der Webauftritt wird für fünf Suchbegriffe, die gemeinsam mit dem Kunden erarbeitet werden, optimiert.

26.22 Bei  manuellen  Eintragungen  in  Suchmaschinen  wird  eine  Erfolgskontrolle  durchgeführt  und  erfolgt  sie  bei  Bedarf  nochmals.  Die  Umsetzung  wird  im  Rahmen  der  technischen Möglichkeiten  und  in  Abhängigkeit  von  der  jeweiligen  Suchmaschine  durchgeführt.

          Der  Auftragnehmer  weist  darauf  hin,  dass  der  Betreiber  der  Suchmaschine  für  den jeweiligen  Inhalt  verantwortlich  ist  und  der  Auftragnehmer  nur  die  Eintragung  nach  den  jeweiligen  Vorgaben  durchführt.  Der  Auftragnehmer  nimmt  daher  ausschließlich  die

         Eintragung vor und leistet keine Gewähr dafür, dass der Kunde mit der Suchmaschine auch gefunden wird.

26.23 Die  laufende  Wartung  der  Website  wird  nach  Zeitaufwand  abgerechnet.  Der Auftragnehmer  übernimmt  keine  Haftung  für  Eingriffe  des  Kunden  selbst,  seiner  Mitarbeiter  oder seiner Erfüllungsgehilfen.

26.24 Der  Kunde  allein  ist  für  die  Inhalte  seiner  Web-Site  verantwortlich  und  versichert,  dass  durch  seinen  gesamten  Internetauftritt  weder  Rechte  Dritter  (Marken-,  Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze oder

         Rechtsnormen verstoßen wird.

 

27. Kündigung

 

         Der  Vertrag  für  Domain,  Webserver,  Wartung  der  Webseite  wird  für  die  Dauer  von  1  Jahren  abgeschlossen.  Er  verlängert  sich  automatisch  um  weitere  1  Jahre,  sofern der  Kunde  nicht  innerhalb  der  letzten  2  Monate  vor  Ablauf  schriftlich  kündigt.  Der

         Unternehmer  verpflichtet  sich,  den  Kunden  rechtzeitig,  d.h.  vor  Beginn  dieser Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.“Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der bereits geleistete Betrag als

         bearbeitungskosten nicht mehr zurück verrechnet.

 

28. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

28.1 Erfüllungsort  ist  der  Sitz  der  Agentur.  Bei  Versand  geht  die  Gefahr  auf  den  Kunden  über,  sobald  die  Agentur  die  Ware  dem  von  ihr  gewählten  Beförderungsunternehmen übergeben hat.

28.2 Als  Gerichtsstand  für  alle  sich  zwischen  der  Agentur  und  dem  Kunden  ergebenden  Rechtsstreitigkeiten  im  Zusammenhang  mit  diesem  Vertragsverhältnis  wird  das  für  den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur

         berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

28.3 Soweit  in  diesem  Vertrag  auf  natürliche  Personen  bezogene  Bezeichnungen  nur  in  männlicher  Form  angeführt  sind,  beziehen  sie  sich  auf  Frauen  und  Männer  in  gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils

         geschlechtsspezifische Form zu verwenden.